Das Institut Kutschera ist als Weiterbildungseinrichtung bzw. Bildungsträger anerkannt. Du hast dadurch die Möglichkeit verschiedene Zuschüsse und Förderungen für deine berufliche Aus- und Weiterbildung zu beantragen. Davon können sowohl Mitarbeiter:innen von Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren.
Wenn du Fragen dazu hast oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden!
Hier findest du Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten:
Bildungsteilzeit
In diesem Modell kannst du deinen Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
Abklärung mit dem AMS
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von Institut Kutschera
Antragstellung beim AMS
Förderungen Bildungskarenz
Bildungsurlaub (für D)
In Deutschland gibt es bereits in einigen Bundesländern Förderungen bei Bildungsurlaub:
Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Hessen)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (Rheinland-Pfalz)Anerkennung als Bildungseinrichtung Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Anerkennung Bildungsveranstaltung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Berlin)
Weitere Infos über Anerkennungen einzelner Bundesländer bitte an office.de@kutschera.org
nähere Infos erhältst du bei uns im Office telefonisch unter T +4315975931 und per E-Mail E office@kutschera.org
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen. Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten. Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Weitere Informationen
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Weitere Informationen
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen