Die Fortbildung Mediation & Konfliktmanagement (nach den gesetzlichen Richtlinien der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004) qualifiziert und befähigt dich für professionelles und rechtlich konformes Konfliktmanagement. Ab Herbst 2025 arbeiten wir mit IMA – Institut für Mediation und Ausbildung zusammen.
Vermitteln in Konflikten
Lösungen finden
Kooperatives Denken
Verhandeln lernen
Ausgeglichen bleiben
Entscheidungen sicher treffen
Besuche unseren kostenlosen Online-Infoabend
Hast du Fragen oder möchtest mehr über den Practitioner oder unsere anderen Aus- und Weiterbildungsangebote wissen? Im Infoabend erhältst du einen fundierten Überblick und erfährst, was du für deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung wissen musst. Du lernst unsere Trainer:innen kennen und kannst deine Fragen stellen.
Mediation ist ein mehrstufiges, strukturiertes und kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung und Konfliktlösung. Es zielt darauf ab, zwischen kontrahierenden Parteien eine freiwillige und selbstverantwortete Einigung zu erreichen.
Die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin besteht darin, als fachlich neutraler Vermittler den Kommunikationsfluss zu fördern, Missverständnisse zu klären und bei der Findung von Lösungen zu unterstützen, die von allen Parteien akzeptiert wird. Die Konfliktparteien sind dabei aktiv am Finden dieser Lösungen beteiligt.
Die Mediation ermöglicht es, Beziehungen zu erhalten oder zu verbessern und fördert somit nachhaltiges Konfliktmanagement.
Im Fokus stehen dabei am häufigsten
Wir sind eine anerkannte Ausbildungseinrichtung für Mediatorinnen und Mediatoren gemäß den gesetzlichen Richtlinien der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004.
Ab Herbst 2025 arbeiten wir mit IMA – Institut für Mediation und Ausbildung zusammen. Wir bieten bei uns am Institut Basisausbildungen „Systemisches Coaching“ und „LSB/psychosoziale Beratung“ an. Die fachspezifischen Inhalte für Mediation und Konfliktmanagement können bei unserem Kooperationspartner IMA – Institut für Mediation und Ausbildung absolviert werden.
Nähere Informationen bei: Mag. Sabine Hofer sabine.hofer@ima-mediation.at oder telefonisch unter +43 680 3020975.
Alle Trainer:innen sind erfahrene Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Mediation. Sie vermitteln daher nicht nur theoretisches Wissen, sondern knüpfen gezielt Verbindungen zwischen Theorie und Praxis. Die Module sind so gestaltet, dass das Gelernte leicht und schnell umsetzbar ist.
Für nähere Informationen zu den Basisausbildungen, vereinbare gerne ein persönliches Beratungsgespräch unter:
office@kutschera.org oder +43 1 597 50 31
Die Weiterbildung richtet sich an alle, die
Die Mediation ist in Österreich seit Juni 2003 im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003 gesetzlich geregelt.
Der Ausbildungslehrgang für Mediation richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004 und bietet eine professionelle Qualifikation als Mediator:in zum Vermitteln in Konflikten und Finden von ressourcenorientierten Lösungen für die Konfliktparteien.
Interessent:innen mit juristischen, wirtschaftlichen, psychologischen Grundberufen können Module angerechnet bekommen!!! Nähere Informationen unter office@kutschera.org
Module
Inhalte
//1
Grundzüge der Entwicklung der Mediation, Persönlichkeit und Ethik
2 Tage (25 LE)
//2
Verfahrensablauf & Praxis-Supervision
3 Tage (30 LE)
//3
Grundlagen Kommunikation & Konfliktanalyse
2 Tage (22 LE)
//4
Anwendungsbereich & Praxistag: Familie, Schule
2 Tage (24 LE)
//5
Anwendungsbereich & Praxistag: Wirtschaft
1 Tag (10 LE)
//6
Anwendungsbereich & Praxistag: Interkulturell/ Nachbarschaft
2 Tage (24 LE)
//7
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen I
1,5 Tage (20 LE)
//8
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen II
1,5 Tage (15 LE)
//9
Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
1 Tag (12 LE)
//10
Praxis Supervision & Prüfung
1 Tag (12 LE)
Was möchtest du heute erfahren?
€ 3.450,-
Gesamtpreis
8 x € 432,-
Ratenzahlung
Gesamtzahlung (-5% Rabatt) oder Teilzahlung auf 8 Monate mittels Einzugsermächtigung (exkl. Übernachtung und Verpflegung).
Im Lehrgang / Gesamtpaket sind enthalten (für alle 10 Module):
Das Institut Kutschera ist als Weiterbildungseinrichtung bzw. Bildungsträger anerkannt.
Du hast dadurch die Möglichkeit, verschiedene Zuschüsse und Förderungen für deine berufliche Aus- und Weiterbildung zu beantragen.
Davon können sowohl Mitarbeiter:innen von Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren.
Wenn du Fragen dazu hast oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden!
Hier findest du Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten:
Bildungsteilzeit
In diesem Modell kannst du deinen Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
Abklärung mit dem AMS
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von Institut Kutschera
Antragstellung beim AMS
Förderungen Bildungskarenz
Bildungsurlaub (für D)
In Deutschland gibt es bereits in einigen Bundesländern Förderungen bei Bildungsurlaub:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (Rheinland-Pfalz)
Anerkennung als Bildungseinrichtung Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Anerkennung Bildungsveranstaltung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Berlin)
nähere Infos erhältst du bei uns im Office telefonisch unter T +4315975931 und per E-Mail E office@kutschera.org
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen. Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten. Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Weitere Informationen
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Weitere Informationen
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen
Man kann auf seinem Standpunkt stehen, man sollte aber nicht darauf sitzen.
Erich Kästner
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