Indem ganzheitliche Lösungen gefunden werden, die für alle beteiligten Parteien mehr beinhalten, als die bloße Summe der Einzelteile. Der Schwerpunkt der Mediation liegt in der fachlichen, neutralen Vermittlung in Konfliktsituationen und unterstützt die betroffenen Parteien in der Findung von Entscheidungen und Lösungen.
Vermitteln in Konflikten
Lösungen finden
Kooperatives Denken
Verhandeln lernen
Ausgeglichen bleiben
Entscheidungen sicher treffen
Mediation ist ein mehrstufiges, strukturiertes Verfahren zur Konfliktregelung, dass in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt wurde und mittlerweile weltweit erfolgreich praktiziert wird.
Der Schwerpunkt der Mediation liegt in der fachlichen, neutralen Vermittlung in Konfliktsituationen und unterstützt die betroffenen Parteien in der Findung von Entscheidungen und Lösungen.
Mediation ist ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Durch Mediation werden zufriedenstellende und tragfähige Konfliktbearbeitungen und Konfliktlösungen gefördert. Ziel der Mediation ist es, eine Lösung für die Probleme zu finden, die von allen Streitparteien akzeptiert wird, also eine einvernehmliche Lösung.
Für alle, die…
Wir sind eine anerkannte Ausbildungseinrichtung für Mediatorinnen und Mediatoren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Ausbildung Mediation besteht aus 10 Modulen (220LE) verteilt auf ca. 1 Jahr. Unsere Trainer:innen sind Expert:innen aus verschiedenen Fachbereichen der Mediation. In den Modulen werden Theorie & Praxis verknüpft, sodass das Gelernte leicht und schnell umsetzbar ist. Wichtig für Mediator:innen ist es, die Grenzen zwischen Mediation, Coaching, Training und Beratung zu erkennen und dann Möglichkeiten zum Handeln zur Verfügung zu haben. Wir unterrichten auch verschiedene Interventionstechniken, die für eine gelingende Mediation geeignet sind.
Für Rechtsanwält:innen, Notar:innen etc. Wirtschaftstreuhänder:innen, Psychotherapeut:innen, klinische Psycholog:innen u.Ä können werden bestimmte Module aufgrund der Grundausbildung angerechnet.
Dazu vereinbare bitte ein persönliches Gespräch unter office@kutschera.org
Die Mediation ist in Österreich seit Juni 2003 im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003 gesetzlich geregelt.
Der Ausbildungslehrgang für Mediation richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004 und bietet eine professionelle Qualifikation als Mediator:in zum Vermitteln in Konflikten und Finden von ressourcenorientierten Lösungen für die Konfliktparteien.
Interessent:innen mit juristischen, wirtschaftlichen, psychologischen Grundberufen können Module angerechnet bekommen!!! Nähere Informationen unter office@kutschera.org
Module
Inhalte
//1
Grundzüge der Entwicklung der Mediation, Persönlichkeit und Ethik
2 Tage (25 LE)
//2
Verfahrensablauf & Praxis-Supervision
3 Tage (30 LE)
//3
Grundlagen Kommunikation & Konfliktanalyse
2 Tage (22 LE)
//4
Anwendungsbereich & Praxistag: Familie, Schule
2 Tage (24 LE)
//5
Anwendungsbereich & Praxistag: Wirtschaft
1 Tag (10 LE)
//6
Anwendungsbereich & Praxistag: Interkulturell/ Nachbarschaft
2 Tage (24 LE)
//7
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen I
1,5 Tage (20 LE)
//8
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen II
1,5 Tage (15 LE)
//9
Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
1 Tag (12 LE)
//10
Praxis Supervision & Prüfung
1 Tag (12 LE)
Was möchtest du heute erfahren?
€ 3.450,-
Gesamtpreis
12 x € 288,-
Ratenzahlung
Der Gesamtpreis inkl. Lehrsupervision, Praxis und Prüfungsgebühr für 10 Module:
Das Institut Kutschera ist als Weiterbildungseinrichtung bzw. Bildungsträger anerkannt.
Du hast dadurch die Möglichkeit verschiedene Zuschüsse und Förderungen für deine berufliche Aus- und Weiterbildung zu beantragen.
Davon können sowohl Mitarbeiter:innen von Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren.
Wenn du Fragen dazu hast oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden!
Hier findest du Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten:
Bildungsteilzeit
In diesem Modell kannst du deinen Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
Abklärung mit dem AMS
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von Institut Kutschera
Antragstellung beim AMS
Förderungen Bildungskarenz
Bildungsurlaub (für D)
In Deutschland gibt es bereits in einigen Bundesländern Förderungen bei Bildungsurlaub:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (Rheinland-Pfalz)
Anerkennung als Bildungseinrichtung Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Anerkennung Bildungsveranstaltung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Berlin)
nähere Infos erhältst du bei uns im Office telefonisch unter T +4315975931 und per E-Mail E office@kutschera.org
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen. Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten. Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Weitere Informationen
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Weitere Informationen
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen
Man kann auf seinem Standpunkt stehen, man sollte aber nicht darauf sitzen.
Erich Kästner