Der Diplomlehrgang Mediation qualifiziert und befähigt dich für professionelles und rechtlich konformes Konfliktmanagement. Ziel ist es, ganzheitliche Lösungen zu finden, die für alle Parteien mehr beinhalten, als die Summe der Einzelteile. Der Schwerpunkt liegt in der fachlichen, neutralen Vermittlung in Konfliktsituationen und Unterstützung bei der Findung von einvernehmlichen Lösungen.
Vermitteln in Konflikten
Lösungen finden
Kooperatives Denken
Verhandeln lernen
Ausgeglichen bleiben
Entscheidungen sicher treffen
Nächster kostenloser Infoabend am 05/11/2024
Coaching & Kommunikation
Online
Vielleicht hast du schon einmal vom Institut Kutschera gehört oder gelesen, bist gerade dabei, dich beruflich neu zu orientieren oder auf der Suche nach persönlicher Weiterentwicklung oder möchtest etwas zum Kräfte sammeln und entspannen. In diesem Infoabend lernst du unsere Trainer hautnah kennen und erfährst alles über unser vielfältiges Angebot. Stelle auch gerne Fragen für deine nächsten Schritte zum Thema Coaching, LSB oder Trainer werden.
Mediation ist ein mehrstufiges, strukturiertes und kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung und Konfliktlösung. Es zielt darauf ab, zwischen kontrahierenden Parteien eine freiwillige und selbstverantwortete Einigung zu erreichen.
Die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin besteht darin, als fachlich neutraler Vermittler den Kommunikationsfluss zu fördern, Missverständnisse zu klären und bei der Findung von Lösungen zu unterstützen, die von allen Parteien akzeptiert wird. Die Konfliktparteien sind dabei aktiv am Finden dieser Lösungen beteiligt.
Die Mediation ermöglicht es, Beziehungen zu erhalten oder zu verbessern und fördert somit nachhaltiges Konfliktmanagement.
Im Fokus stehen dabei am häufigsten
Wir sind eine anerkannte Ausbildungseinrichtung für Mediatorinnen und Mediatoren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Ausbildung zur Diplomierten Mediatorin/zum Diplomierten Mediator in Wien besteht aus 10 Modulen (220LE) und dauert in etwa 1 Jahr.
Unsere Trainer:innen sind erfahrene Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Mediation. Sie vermitteln daher nicht nur theoretisches Wissen, sondern knüpfen gezielt Verbindungen zwischen Theorie und Praxis. Die Module sind so gestaltet, dass das Gelernte leicht und schnell umsetzbar ist.
Wir legen Wert darauf, die Grenzen zwischen Mediation, Coaching, Training und Beratung zu erkennen und vermitteln eine Vielzahl von Interventionstechniken für einen umfassenden Handlungsspielraum.
Für nähere Informationen, vereinbare gerne ein persönliches Beratungsgespräch unter:
office@kutschera.org oder +43 1 597 50 31
Unsere Ausbildung richtet sich an alle, die
Die Mediation ist in Österreich seit Juni 2003 im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003 gesetzlich geregelt.
Der Ausbildungslehrgang für Mediation richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004 und bietet eine professionelle Qualifikation als Mediator:in zum Vermitteln in Konflikten und Finden von ressourcenorientierten Lösungen für die Konfliktparteien.
Interessent:innen mit juristischen, wirtschaftlichen, psychologischen Grundberufen können Module angerechnet bekommen!!! Nähere Informationen unter office@kutschera.org
Module
Inhalte
//1
Grundzüge der Entwicklung der Mediation, Persönlichkeit und Ethik
2 Tage (25 LE)
//2
Verfahrensablauf & Praxis-Supervision
3 Tage (30 LE)
//3
Grundlagen Kommunikation & Konfliktanalyse
2 Tage (22 LE)
//4
Anwendungsbereich & Praxistag: Familie, Schule
2 Tage (24 LE)
//5
Anwendungsbereich & Praxistag: Wirtschaft
1 Tag (10 LE)
//6
Anwendungsbereich & Praxistag: Interkulturell/ Nachbarschaft
2 Tage (24 LE)
//7
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen I
1,5 Tage (20 LE)
//8
Grundzüge rechtlicher Bestimmungen II
1,5 Tage (15 LE)
//9
Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
1 Tag (12 LE)
//10
Praxis Supervision & Prüfung
1 Tag (12 LE)
Was möchtest du heute erfahren?
€ 3.450,-
Gesamtpreis
12 x € 288,-
Ratenzahlung
Gesamtzahlung (-5% Rabatt) oder Teilzahlung auf 12 Monate mittels Einzugsermächtigung (exkl. Übernachtung und Verpflegung).
Im Gesamtpreis enthalten sind (für alle 10 Module):
Das Institut Kutschera ist als Weiterbildungseinrichtung bzw. Bildungsträger anerkannt.
Du hast dadurch die Möglichkeit, verschiedene Zuschüsse und Förderungen für deine berufliche Aus- und Weiterbildung zu beantragen.
Davon können sowohl Mitarbeiter:innen von Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren.
Wenn du Fragen dazu hast oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden!
Hier findest du Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten:
Bildungsteilzeit
In diesem Modell kannst du deinen Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
Abklärung mit dem AMS
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von Institut Kutschera
Antragstellung beim AMS
Förderungen Bildungskarenz
Bildungsurlaub (für D)
In Deutschland gibt es bereits in einigen Bundesländern Förderungen bei Bildungsurlaub:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (Rheinland-Pfalz)
Anerkennung als Bildungseinrichtung Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Anerkennung Bildungsveranstaltung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Berlin)
nähere Infos erhältst du bei uns im Office telefonisch unter T +4315975931 und per E-Mail E office@kutschera.org
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen. Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten. Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Weitere Informationen
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Weitere Informationen
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen
Man kann auf seinem Standpunkt stehen, man sollte aber nicht darauf sitzen.
Erich Kästner